E-Rechnung als Kleinunternehmer kostenlos erstellen
Der Modus „Kleinunternehmer: steuerfrei nach § 19 UStG“ ist bereits ausgewählt. Ohne Anmeldung die Rechnungsdaten eingeben und als ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML oder als XRechnung (XML) herunterladen. Der Befreiungshinweis wird automatisch ergänzt.
Die heruntergeladene Datei wird nicht automatisch geprüft. Der §19-Modus unterstützt nur inländische Umsätze. Andere Steuerbefreiungen und Sonderfälle werden nicht unterstützt. Ratgeber für Kleinunternehmer und Freiberufler lesen.
Die Verarbeitung erfolgt auf dem Server. Dies ist kein Rechnungsarchiv. Datei vor dem Versand prüfen.
Was ist ein ZUGFeRD-PDF?
Ein ZUGFeRD-PDF ist eine hybride Rechnung: ein lesbares PDF, in das die Rechnungsdaten zusätzlich als strukturierte XML-Datei eingebettet sind. Der Generator erzeugt diese XML-Datei im ZUGFeRD-Profil EN16931 und bettet sie in das heruntergeladene PDF ein.
Eine XRechnung ist dagegen eine reine XML-Datei ohne PDF. ZUGFeRD oder XRechnung: Unterschiede lesen.
XRechnung als XML herunterladen
Mit „XRechnung (XML) herunterladen“ erhalten Sie dieselbe Rechnung als XRechnung in der Version 3.0 (CII-Syntax). Die XRechnung verlangt mehr Angaben als ein ZUGFeRD-PDF. Zusätzlich zu den Pflichtfeldern des Formulars benötigt der Export:
- Leitweg-ID oder eine andere Käuferreferenz, die Ihnen der Rechnungsempfänger nennt
- Ansprechpartner, Telefon und E-Mail des Absenders
- USt-ID im Standard-Modus oder Steuernummer/USt-ID und ohne USt-ID zusätzlich Verkäuferkennung (BT-29) im §19-Modus sowie IBAN des Absenders
- E-Mail, PLZ und Stadt des Empfängers
- Positionen mit 7 % oder 19 % im Standard-Modus oder ausschließlich steuerfreie Positionen im §19-Modus; andere Steuerbefreiungen werden nicht unterstützt
Beispielrechnungen aus diesem Generator haben wir mit dem offiziellen Prüfwerkzeug der KoSIT (Validator mit XRechnung-Konfiguration) geprüft. Ihre einzelne Datei wird beim Download nicht automatisch geprüft. Klären Sie mit dem Empfänger, über welchen Weg die XRechnung eingereicht werden soll, zum Beispiel über ein Portal des öffentlichen Auftraggebers.
Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Für Umsätze von Kleinunternehmern nach § 19 UStG enthält § 34a UStDV eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung. Sie dürfen eine E-Rechnung aber freiwillig ausstellen. Ein einfaches PDF ist ein sonstiges elektronisches Format und setzt die Zustimmung des Empfängers voraus. E-Rechnungen empfangen können müssen auch inländische Kleinunternehmer seit dem 1. Januar 2025.
Welcher Hinweis steht auf der Kleinunternehmer-Rechnung?
Der Generator ergänzt im PDF und im XML den Hinweis „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“. Der Hinweis muss zu Ihrem tatsächlichen Steuerstatus passen. Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, ist nicht nach § 19 UStG steuerbefreit und wählt den Standard-Modus.
Wie wird die Steuerbefreiung in der E-Rechnung codiert?
Im §19-Modus erhalten alle Positionen die Steuerkategorie E (steuerbefreit) mit 0 Prozent Umsatzsteuer, und der Befreiungsgrund wird im XML angegeben. Das gilt für das eingebettete XML im ZUGFeRD-PDF und für den XRechnung-Export. Ein Steuersatz von 0 Prozent ohne Befreiung ist kein Ersatz dafür.
Welche Angaben brauche ich für die Rechnung?
Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und vom Empfänger, Ihre Steuernummer oder USt-ID, das Rechnungsdatum, eine Rechnungsnummer sowie Art, Menge und Preis der Leistung. Ohne USt-ID verlangt der Generator zusätzlich eine beim Empfänger bekannte Verkäuferkennung (BT-29), etwa Ihre Lieferantennummer. Eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer allein wird nicht unterstützt.
Was unterstützt der Kleinunternehmer-Modus nicht?
Der Modus unterstützt nur inländische Umsätze zwischen Absender und Empfänger in Deutschland. Gutschriften, grenzüberschreitende Fälle und andere Steuerbefreiungen werden nicht unterstützt. Die einzelne Datei wird beim Download nicht automatisch geprüft. Kontrollieren Sie Inhalt und steuerliche Behandlung vor dem Versand selbst.
Quellen: § 19 UStG, § 34a UStDV und die BMF-FAQ zur E-Rechnung.
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Vor dem Versand: Pflichtangaben, steuerliche Behandlung und eingebettete XML-Daten prüfen.