Leitweg-ID: was sie ist und wo Sie sie bekommen
Geprüft am . Allgemeine Orientierung; keine individuelle Steuerberatung.
Wer eine E-Rechnung an eine Behörde oder eine andere öffentliche Stelle schickt, wird fast immer nach einer Leitweg-ID gefragt. Dieser Ratgeber erklärt, wofür die Leitweg-ID da ist, wie sie aufgebaut ist, woher Sie sie bekommen und was Sie bei Rechnungen an Unternehmen in das gleiche Feld eintragen. Grundlage sind die Format-Spezifikation Leitweg-ID, Version 2.0.2 der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) und die BMF-FAQ zur E-Rechnung.
Wofür die Leitweg-ID da ist
Die Leitweg-ID ist eine Adresse für elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Sie ermöglicht nach der KoSIT-Spezifikation, eine eingegangene Rechnung an das richtige Rechnungsbearbeitungssystem der zuständigen Verwaltungseinheit weiterzuleiten. Bund, Länder und Kommunen haben sich dafür auf ein einheitliches Format geeinigt. Für Rechnungen an Bundesbehörden schreibt § 5 Abs. 1 E-Rechnungsverordnung (ERechV) die Leitweg-Identifikationsnummer ausdrücklich als Inhalt der elektronischen Rechnung vor, zusammen mit Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und einer E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers.
Brauchen Sie eine Leitweg-ID?
Das hängt vom Empfänger ab. Die BMF-FAQ (Frage 6) sagen dazu sinngemäß:
- Rechnung an ein Unternehmen (B2B): Grundsätzlich wird keine Leitweg-ID benötigt.
- Rechnung an eine Behörde (B2G): Sie benötigen die Leitweg-ID der Behörde, die die Rechnung empfängt. Nur so kann die Rechnung eindeutig adressiert und an den öffentlichen Auftraggeber weitergeleitet werden.
Woher Sie die Leitweg-ID bekommen
Die Leitweg-ID vergibt nicht der Rechnungssteller, sondern die öffentliche Stelle, die die Rechnung empfangen soll. Die Vergabe und Pflege regeln Bund und Länder jeweils in eigener Zuständigkeit. Nach der KoSIT-Spezifikation wird die Leitweg-ID eines Rechnungsempfängers in der Regel im konkreten Auftrag an den Rechnungssteller übermittelt. In der Praxis heißt das:
- Sehen Sie in der Bestellung, im Auftragsschreiben oder in den Vergabeunterlagen nach.
- Steht dort keine Leitweg-ID, fragen Sie Ihre Ansprechperson bei der Behörde oder deren Rechnungsstelle.
- Übernehmen Sie die Leitweg-ID genau so, wie sie Ihnen mitgeteilt wurde, einschließlich der Bindestriche. Eine Leitweg-ID gehört zu einer bestimmten Stelle. Verwenden Sie nicht die Leitweg-ID eines anderen Auftrags oder einer anderen Behörde, nur weil sie ähnlich aussieht.
Weitere Antworten zur Leitweg-ID auf Bundesebene verweisen die BMF-FAQ auf die FAQ von E-Rechnung-Bund.
So ist eine Leitweg-ID aufgebaut
Eine Leitweg-ID besteht aus bis zu drei Teilen, die durch einen Bindestrich getrennt werden. Pflicht sind die Grobadressierung und die Prüfziffer, die Feinadressierung ist optional. Insgesamt ist eine Leitweg-ID zwischen 5 und 46 Zeichen lang.
| Bestandteil | Inhalt | Länge |
|---|---|---|
| Grobadressierung (Pflicht) | Ziffern, die sich am Regionalschlüssel orientieren: zuerst die Kennzahl des Bundeslandes (01 Schleswig-Holstein bis 16 Thüringen) oder 99 für den Bund, danach optional Regierungsbezirk, Landkreis und Gemeinde | 2 bis 12 Ziffern |
| Feinadressierung (optional) | Buchstaben A bis Z und Ziffern 0 bis 9; die Systematik legen Bund und Länder selbst fest | bis zu 30 Zeichen |
| Prüfziffer (Pflicht) | zwei Ziffern am Ende, die Tippfehler erkennbar machen | 2 Ziffern |
Die KoSIT-Spezifikation verwendet als Beispiel die Leitweg-ID 04011000-1234512345-06. Dabei ist 04011000 die Grobadressierung, 1234512345 die Feinadressierung und 06 die Prüfziffer. Das Beispiel dient nur der Erklärung. Tragen Sie es nicht in eine echte Rechnung ein.
Die Prüfziffer selbst nachrechnen
Die Prüfziffer wird nach ISO/IEC 7064 im Verfahren Modulo 97-10 berechnet, also nach demselben Verfahren wie bei der IBAN. Grundlage sind Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche. Buchstaben werden vor der Rechnung durch Zahlen ersetzt: A = 10, B = 11 und so weiter bis Z = 35. Für die Kontrolle einer fertigen Leitweg-ID gilt nach der Spezifikation:
- Entfernen Sie alle Bindestriche: aus
04011000-1234512345-06wird04011000123451234506. - Ersetzen Sie gegebenenfalls Buchstaben durch ihre Zahlenwerte.
- Teilen Sie die entstandene Zahl durch 97. Ist der Rest 1, ist die Leitweg-ID syntaktisch gültig.
Eine gültige Prüfziffer bedeutet nur, dass die Zeichenfolge richtig gebildet ist. Ob die Leitweg-ID zur richtigen Behörde gehört, kann nur der Empfänger bestätigen.
Wo die Leitweg-ID in der XRechnung steht
In der XRechnung steht die Leitweg-ID im Feld Käuferreferenz (BT-10, Buyer reference). Dieses Feld muss in einer XRechnung immer ausgefüllt sein. Die BMF-FAQ erklären, dass das Feld im B2B-Bereich für einen internen Bezeichner des Erwerbers gedacht ist, etwa eine Lieferantennummer. Da im B2B-Bereich keine Leitweg-ID erforderlich ist, genügt dort umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-“. Ob ein Unternehmen als Empfänger trotzdem eine bestimmte Referenz verlangt, entscheidet es selbst. Fragen Sie im Zweifel nach.
Im XRechnung-Generator tragen Sie die Leitweg-ID in das Feld „Leitweg-ID / Käuferreferenz“ ein. Der Generator übernimmt den Wert unverändert in das Feld BT-10 und prüft die Prüfziffer nicht. Kontrollieren Sie die Leitweg-ID deshalb vor dem Download. Welche Angaben eine Rechnung darüber hinaus enthalten muss, erklärt der Ratgeber zu den Pflichtangaben nach § 14 UStG. Ob statt einer XRechnung auch ein ZUGFeRD-PDF in Frage kommt, beschreibt der Formatvergleich.
Quellen und Stand
Geprüft am 2. November 2026: KoSIT, Format-Spezifikation Leitweg-ID Version 2.0.2 (Fassung vom 28. Juli 2021), BMF-FAQ zur E-Rechnung (Frage 6) und § 5 Abs. 1 ERechV. Wie öffentliche Auftraggeber Rechnungen entgegennehmen, zum Beispiel über Rechnungseingangsplattformen, ist nicht Gegenstand dieses Ratgebers.
Mit den passenden Angaben weiterarbeiten
Der Generator erstellt ein PDF mit eingebettetem XML oder eine XRechnung als XML-Datei. Eine automatische Prüfung der einzelnen Datei ist nicht enthalten. Für Kleinunternehmer und Sonderfälle bitte die beschriebenen Grenzen beachten.
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